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   VG Sigmaringen, 13.08.2009 - 1 K 1837/09   

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https://dejure.org/2009,13830
VG Sigmaringen, 13.08.2009 - 1 K 1837/09 (https://dejure.org/2009,13830)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 13.08.2009 - 1 K 1837/09 (https://dejure.org/2009,13830)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 13. August 2009 - 1 K 1837/09 (https://dejure.org/2009,13830)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Abänderungsantrag nach mündlicher Verhandlung in der Hauptsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes gemäß § 80 Abs. 7 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) über die Entscheidung hinsichtlich der Fortdauer einer aufschiebenden Wirkung nach § 80b Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 7; VwGO § 80 b
    Abänderung von Entscheidungen zur aufschiebenden Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1319
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Sigmaringen, 08.05.2009 - 1 K 869/09

    Vorläufiger Baustopp für Erweiterungsbau der IHK Reutlingen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.08.2009 - 1 K 1837/09
    Der Beschluss vom 08.05.2009 im Verfahren 1 K 869/09 wird mit Ausnahme der Kostenentscheidung geändert.

    Sie hat dabei die Erkenntnisse gewonnen, die ihr im Verfahren 1 K 869/09 zur Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache noch gefehlt haben.

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2008 - 1 ME 93/08

    Befugnis des Verwaltungsgerichts zur Änderung einer geltenden Anordnung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.08.2009 - 1 K 1837/09
    2 § 80b VwGO steht der Stellung eines Antrags nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO nicht entgegen (a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.12.2008 - 1 ME 93/08 - juris und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.05.2003 - 1 B 411/03 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2003 - 1 B 411/03
    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.08.2009 - 1 K 1837/09
    2 § 80b VwGO steht der Stellung eines Antrags nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO nicht entgegen (a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.12.2008 - 1 ME 93/08 - juris und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.05.2003 - 1 B 411/03 - juris).
  • VG Sigmaringen, 29.07.2009 - 1 K 727/09

    IHK Reutlingen kann Erweiterungsbau errichten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.08.2009 - 1 K 1837/09
    Auf das klageabweisende Urteil vom 29.07.2009 im Verfahren 1 K 727/09 wird verwiesen.
  • OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 7 MS 54/18

    Befugnis des erstinstanzlichen Gerichts zur Aufhebung eines vorangegangenen

    § 80b Abs. 2 VwGO steht einer solchen "vorzeitigen" Beendigung der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen, regelt er doch nur die Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung über die in § 80b Abs. 1 Satz 1 VwGO genannte Frist hinaus (vgl. Puttler in: Sodan/Ziekow, VwGO Großkommentar, 4. Auflage 2014, § 80b Rn. 23; W.-R. Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO Kommentar, 23. Auflage 2017, § 80b Rn. 13; VG Sigmaringen, Beschluss vom 13.08.2009 - 1 K 1837/09 -, juris; a. A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 05.12.2008 - 1 ME 93/08 -, juris; differenzierend: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.05.2003 - 1 B 411/03 -, juris, wonach § 80 Abs. 7 VwGO in solchen Fällen neben § 80b VwGO anwendbar sein dürfte, in denen sich - zusätzlich zur erstinstanzlichen Abweisung der Anfechtungsklage - sonstige Umstände nach dem Ergehen eines stattgebenden Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO geändert haben).
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